Inh. Sandra Schlembach
Fuggerstr. 4
86679 Ellgau
Vertragsgegenstand sind Seminare, Kurse, Einzeltraining und Veranstaltungen. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsschluss über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Einzeltraining,) von Moonracers-Hundesport erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn der Hund eine gültige Tollwutimpfung und der Tierhalter eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Moonracers-Hundesport ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis anzufordern. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Hunde, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Hundehalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. Moonracers-Hundesport behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer von Moonracers-Hundesport den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder schriftlich, per Post oder per Mail. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Moonracers-Hundesport zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nach der Reihenfolge des Einganges der Anmeldung aufgenommen. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben.
Das Veranstaltungsentgelt ist unmittelbar noch Unterzeichnen des Ausbildungsvertrages oder nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Die Bezahlung erfolgt
a) Durch Überweisung auf die im Anmeldeformular angegebene Bankverbindung
b) Punktekarten und Einzeltraining können bar vor Ort bezahlt werden
Moonracers-Hundesport hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.
§ 6.1 Rücktritt durch den Teilnehmer:
Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltungen und Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch Moonracers-Hundesport wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei Moonracers-Hundesport bzw. im Falle einer E-Mail der Bestätigung des Rücktritts durch Moonracers-Hundesport. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt. Im Falle des Rücktrittes kann Moonracers-Hundesport Ersatz für Aufwendungen sowie Stornierungskosten verlangen.
Die Stornierungskosten der Seminare und Kurse betragen:
§ 6.2 Rücktritt durch Moonracers-Hundesport
Die Hundeschule Moonracers kann ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurücktreten,
In o.g. Fällen kann es zu einem kurzfristigen Ausfall kommen und Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden.
Moonracers-Hundesport wird sich, sofern es möglich ist, um eine Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahme-gebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahme-gebühren, nicht für eventuell daraus hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen. Bei einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe rückerstattet. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann Moonracers -Hundesport ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
Die Teilnahme an Veranstaltungen, sowie Benutzung der Geräte für Hund und Halter und das Betreten des Veranstaltungs-Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. Moonracers-Hundesport als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Moonracers-Hundesport haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.
Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der verantwortlichen Trainer von Moonracers Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden Moonracers-Hundesport mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
Die Hundeschule Moonracers ist berechtigt, während der Veranstaltung gefertigte Video-bzw. Fotoaufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Seminarleiter gestattet. Die Hundeschule Moonracers wird dabei die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer der Veranstaltung angemessen berücksichtigen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur Moonracers-Hundesport vorbehalten.
Gerichtsstand ist Augsburg.
Stand: Januar 2022
Inh. Sandra Schlembach
Fuggerstr. 4
86679 Ellgau
Vertragsgegenstand ist die Unterbringung des Hundes / der Hunde in der Hundepension. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsschluss über den genauen Tagesablauf sowie anderweitig relevante Informationen kostenlos beraten zu lassen.
Die Grundleistung für Pensionsgäste beinhaltet Fütterung bis zu dreimal täglich (abgestimmt an die Fütterung beim Besitzer. Das vom Pensionsgast gewohnte Futter wird vom Besitzer gestellt),
Die Hundepension behält sich vor, Pensionshunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Anmeldung bietet der Besitzer des Hundes den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder schriftlich durch das vorgegebene Formular, per Post oder per Mail. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Hundepension zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Während der offiziellen bayerischen Ferien gelten die folgenden Regelungen:
§ 4.1 Stornierungsbedingungen
§ 4.2 Anzahlung
Für die Ferien ist eine Anzahlung von 25% der Aufenthaltsgebühr bei der Buchung fällig. Die restlichen Gebühren sind spätestens bei der Abholung des Hundes fällig.
§ 4.3 Kurzaufenthalt
Für Buchungen bis 3 Tage wird ein Zuschlag für Kurzaufenthalt gemäß der Preisliste berechnet.
Die Bezahlung erfolgt
§ 6.1 Rücktritt durch den Besitzer:
Ein Besitzer kann vor Beginn des Aufenthaltes zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch die Hundepension wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Hundepension bzw. im Falle einer E-Mail die Bestätigung des Rücktritts durch die Hundepension.
Das Fernbleiben am Ankunftstag gilt nicht als Rücktritt und es fallen die Kosten für den gesamten Aufenthalt in vollem Umfang an.
§ 6.2 Rücktritt durch die Hundepension
Die Hundepension kann ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurücktreten,
Die Hundepension haftet in diesen Fällen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Gebühren, nicht für eventuell daraus hinausgehende Schäden, die einem Besitzer durch Ausfall des Pensionsaufenthaltes entstehen.
Die Hundepension haftet für keine Schäden am Hund, es sei denn, diese sind durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden. Haftung ist weiterhin ausgeschlossen für Schäden an mitgebrachtem Spielzeug, Decken, Körbchen, etc. Bei Krankheit des Hundes wird Haftung ausgeschlossen, wenn die Hundepension alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, dies beinhaltet insbesondere Tierarztbesuche nach Erkennbarkeit der Symptome. Im Falle eines erforderlichen Tierarztbesuches ist der Besitzer für alle anfallenden Kosten, einschließlich vorbeugender Behandlungen, aufzukommen. Im Falle eines Tierarztbesuches oder Krankheit des Hundes ist der Besitzer umgehend zu beachrichtigen und über nachfolgende Schritte zu informieren. Der Besitzer des Hundes haftet für die durch seinen Hund entstandenen Schäden
Die Hundepension Moonracers ist berechtigt, während des Aufenthalts gefertigte Video-bzw. Fotoaufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur Moonracers-Hundesport vorbehalten.
Gerichtsstand ist Augsburg.
Stand: September 2022